Seuchen machen an Grenzen nicht halt
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Über tierische Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern können Tierseuchen nach Deutschland gelangen. Daher dürfen Fleisch, Wurst, Milch und deren Produkte nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Ausgenommen sind die Herkunftsländer Andorra, Färöer-Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz, wenn es sich um kleine Mengen zum persönlichen Gebrauch handelt.
Ein aktuelles Beispiel für Tierseuchen ist die Afrikanische Schweinepest in Osteuropa. Der Erreger ist sehr widerstandsfähig und bleibt über Wochen oder sogar Monate infektiös. Selbst in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch und Wurstwaren kann er überleben. Auch über Jagdtrophäen wie Wildschweinfelle wird das Virus in andere Länder eingeschleppt.
Auf Autobahnraststätten und Parkplätzen an Fernstraßen gibt es eine weitere Problematik: Wenn Reisende Speisen und Wurst achtlos wegwerfen, können Wildschweine diese Lebensmittel fressen und sich möglicherweise mit dem Erreger infizieren. Daher gehören Essensreste immer in einen geschlossenen Müllbehälter.
Epidemien führen zu hohen Tierverlusten: Auch wenn nur wenige Individuen betroffen sind, muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden. Das bedeutet viel Leid für die Tiere und einen großen wirtschaftlichen Schaden für den Landwirt.
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