Neue Lieferschein-Vordrucke spätestens ab 1. Januar 2017
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"Wir haben die neuen Anforderungen zum Anlass genommen und unsere seit vielen Jahren bewährten ISN-Lieferscheinblöcke überarbeitet. Wir empfehlen, beim Verkauf von Schlachtschweinen diese ISN-Lieferscheine zu nutzen, denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Rückseite abgedruckt sind, wird unter anderem ein verlängerter Eigentumsvorbehalt mit dem Käufer der Tiere vereinbart. Sie können die ISN-Lieferscheinblöcke (40 Originale mit jeweils zwei Durchschlägen) im DIN A 4 Format ab sofort in der ISN-Geschäftsstelle unter Tel. 05491/9665-0 oder per E-Mail unter zum Stückpreis von 5 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten bestellen", teilt die Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN) jetzt auf ihren Online-Seiten mit.
ISN-Mitglieder finden zudem im Mitgliederbereich des www.schweine.net eine pdf-Version des neuen Lieferscheins, die Sie direkt am Bildschirm mit Ihren Standardangaben ausfüllen und dann auf Ihrem PC abspeichern können. Bei jeder Schweinevermarktung brauchen Sie dann nur noch die individuellen Angaben ergänzen und den Lieferschein ausdrucken. Sie können den Lieferschein natürlich auch blanko ausdrucken.
Hintergrund:
Gemäß den gesetzlichen Änderungen ist vom Schweinehalter zum einen zukünftig anzugeben, ob beim Betrieb eine amtlich anerkannte Anwendung kontrollierter Haltungsbedingungen vorliegt. Dahinter verbergen sich bestimmte bauliche und managementbezogene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Trichinen. Für diese Betriebe kann der Aufwand für die Trichinenuntersuchung am Schlachtband vereinfacht werden. Aufgrund von Drittlandsanforderungen im Export ist jedoch davon auszugehen, dass Schlachtunternehmen die Trichinenuntersuchung dennoch vollumfänglich durchführen werden.
Derzeit soll es in Deutschland nur sehr wenige Schweine haltende Betriebe geben, die diese Anforderungen erfüllen. Im Ergebnis müssen fast alle Schweine haltenden Betriebe hier nein ankreuzen. Nur die wenigen amtlich anerkannten Betriebe können hier ein ja ankreuzen.
Außerdem kann nun im Lieferschein angegeben werden, ob in den letzten 7 Tagen vor der Schlachtung Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel bestanden und/oder sonstige Behandlungen durchgeführt wurden. Bisher gab es diese Möglichkeit nicht. Mit Unterzeichnung der alten Standarderklärung waren derartige Fälle ausgeschlossen.
Mit der neuen Standarderklärung ist so etwas mit der entsprechenden Eintragung nun möglich. Es müssen dann aber genaue Angaben über die betroffenen Tiere, die Medikamente, die Wartezeiten und das Datum der Verabreichung gemacht werden. Wir empfehlen, ebenso wie der Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch, den Betrieben, bei der bisherigen Praxis zu bleiben und in den letzten 7 Tagen vor der Schlachtung wartezeitenfrei zu sein. In diesen Fällen ist das Kreuz bei keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel zu setzen.
Diese Änderungen sollen nun schnellstmöglich umgesetzt werden, spätestens ab dem 1. Januar 2017 werden Schlachtschweinelieferungen mit der alten Standarderklärung von den Schlachtbetrieben nicht mehr angenommen.
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