Neue Regeln bei Salmonellenbeprobung und -kategorisierung
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Die bisherige Möglichkeit, ausschließlich Blutproben im Bestand zu ziehen, entfällt durch die neue Regelung. Eine Ergänzung der am Schlachthof gewonnenen Fleischsaftproben durch Blutproben ist aber weiterhin möglich. Diese werden auch weiterhin für die Salmonellen-Kategorisierung herangezogen, finden aber für die Berechnung des Probenvorschlags für den Schlachthof keine Berücksichtigung.
Bisher konnten Mäster frei wählen, ob sie die für die Kategorisierung erforderlichen Salmonellenproben aus Fleischsaftproben am Schlachtband oder Blutproben im Bestand vom Tierarzt ziehen lassen. Vor allem Betriebe, die in Kategorie 3 gerutscht waren, entschieden sich häufig ausschließlich für Blutproben.
Für die in Schweinemastbetrieben quartalsweise vorgenommene Salmonellenkategorisierung werden ab Januar nur noch Proben aus den letzten fünf Kalenderquartalen herangezogen. Bislang konnten beispielsweise bei Leerstand auch ältere Proben berücksichtig werden. Zudem entfällt die bisherige Mindestbeprobungszeit von sechs Monaten. Die Kategorisierung soll künftig unmittelbar dann erfolgen, wenn das vorgegebene Probensoll erfüllt ist.
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