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Düngeverordnung

Abstimmung über Stoffstrombilanz wurde vom Bundesrat vertagt

Der Bundesrat hätte heute über die Regierungsverordnung zur "Bilanzierung von Düngemitteln in der Landwirtschaft" (Stoffstrombilanz) abstimmen sollen. Nun hat er die Abstimmung vertagt und die Verordnung in die Fachausschüsse zurücküberwiesen.
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Die Ausschüsse werden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema befassen, meldet der Bundesrat. Vor der heutigen Sitzung hatten Umwelt- und der Agrarausschuss zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen, die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Die Verordnung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.
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