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Staatliches Tierwohlkennzeichen für Schweine

Kabinett beschließt Tierwohlkennzeichengesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens beschlossen. Bundeslandwirtschafts-ministerin Julia Klöckner hatte im Februar die Kriterien für das geplante staatliche Tierwohlkennzeichen für Schweine vorgestellt. Die Kriterien aller drei Stufen des Kennzeichens liegen über dem gesetzlichen Mindeststandard.

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BMEL/Photothek
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Ziel des staatlichen Tierwohlkennzeichens sei es, so das BMEL, Verbrauchern sichtbar zu machen, bei welchen Produkten höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten worden seien. Um die Vermarktungschancen zu optimieren, verfüge das staatliche Tierwohlkennzeichen über drei Stufen. Die Kriterien aller Stufen gehen mit steigenden Anforderungen von Stufe zu Stufe über. Die geplanten Kriterien des staatlichen Tierwohlkennzeichens für die Schweinehaltung umfassen nachfolgende Punkte:

  •     Platz
  •     Organisches Beschäftigungsmaterial
  •     Buchtenstrukturierung
  •     Nestbaumaterial
  •     Säugephase
  •     Schwanzkupieren
  •     Ferkelkastration
  •     Tränkwasser
  •     Eigenkontrolle mit Stallklima- und Tränkwassercheck
  •     Tierschutzfortbildung
  •     Erfassung von Tierschutzindikatoren
  •     Transport zum Schlachthof
  •     Schlachtung

Weitere Eckpunkte sollen für das geplante Kennzeichen gelten:

  • wie das Biosiegel, eine Positivkennzeichnung für Produkte, die über dem gesetzlichen Standard liegen
  • umfassende Einbindung aller Vermarktungswege für Fleisch und Fleischerzeugnisse (verarbeitete Produkte)
  • breite Beteiligung der ganzen Kette (Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Verarbeiter)
  • Mitnahme einer großen Anzahl von Landwirten, die mehr für das Tierwohl tun wollen
  •  staatliche Förderung zur Erreichung dieser Ziele

Der weitere Zeitplan

Im Koalitionsvertrag ist die Tierwohl-Kennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart. Das Tierwohlkennzeichengesetz wurde bei der Europäischen Kommission notifiziert. Kriterien werden zunächst für Schweine erarbeitet, weitere Nutztierarten folgen.

Der Aufbau eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sei ein komplexer Prozess, bei dem viele Aspekte zu berücksichtigt werden müssten. Die große Herausforderung liege darin, einen breiten Konsens zwischen den Beteiligten zu erreichen, um eine möglichst hohe Beteiligung in der Wertschöpfungskette sicherzustellen. Nur dann könne das Kennzeichen, so erläutert es Julia Klöckner, die angestrebte hohe Marktrelevanz erreichen. Es liege in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Interessenvertreter dabei unterschiedliche Positionen vertreten würden. "Unsere Nachbarländer Niederlande und Dänemark zeigen, dass ein Tierschutzlabel am Markt erfolgreich sein kann", macht die Bundesagrarministerin deutlich.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen solle sich am Markt bewähren. Zudem müsse, unter Beteiligung der Wirtschaft, sichergestellt werden, dass die Landwirte die entstehenden Mehrkosten ausgleichen könnten. Hier spiele die Förderung von Investitionen - auch mit Blick auf bauliche Maßnahmen - eine wichtige Rolle.

Verbraucherwunsch und Vermarktungschance

Die Ergebnisse des BMEL-Ernährungsreports 2019 zeigen: Ein Großteil der Verbraucher wünsche sich eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung (81 Prozent). Mit der Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens werde diesen Wünschen Rechnung getragen. Eine staatliche Kennzeichnung in der geplanten Form versetze Verbraucher in die Lage, Produkte, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden sind, zu erkennen und dies in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Ein Tierwohlkennzeichen eröffne aber auch Landwirten gute Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu stabilisieren.

Hintergrund

Das Kennzeichen wird auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien und praktischer Erfahrungen, beispielsweise aus der Brancheninitiative Tierwohl und mit vorhandenen Labels, erarbeitet. In den Arbeitsprozess sind Vertreter aus Wissenschaft, von Branchenverbänden sowie von Tierschutz- und Verbraucherschutzverbänden einbezogen. Die Kriterien werden in einer Rechtsverordnung festgelegt, die ein Verordnungsverfahren unter Einbeziehung des Bundestages durchlaufen wird.

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