Zuschuss beantragen
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Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkelerzeugungund Sitz in Deutschland (Nachweis über Auszug aus Hit). Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, beziehungsweise maximal bis zu 5000 Euro. Förderfähig sind nur Geräte, die zuvor von der DLG in Bezug auf Tierschutz, Umweltschutz und Anwendersicherheit geprüft und zertifiziert wurden. Bislang konnte die DLG sechs Geräte zertifizieren.
In einem zweiten Schritt muss der Ferkelerzeuger dann bis zum 1. September 2020 gegenüber der BLE den Kauf eines Isofluran-Gerätes belegen. Die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. Anträge können online oder auf dem Postweg unter Verwendungder im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.
Weitere Details sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar.
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