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Corona-Krise

Die Zeit für die Isoflurannarkose könnte knapp werden

Wie steht es angesichts der Corona-Krise um die Sachkundeschulungen zur Isofluran-Anwendung und die Zulassung der Narkosegeräte? Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hat an den verschiedenen Stellen nachgefragt.

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Laut der Organisation laufen die Vorbereitungen aktuell weiter. Je nach dem weiteren Coronaverlauf könnte es in einigen Bundesländern mit vielen Ferkelerzeugern jedoch eng werden, den gesamten Schulungsbedarf zu decken. Die Zulassung der ersten Narkosegeräte wird für Ende April erwartet.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Isofluran-Narkose durch den Tierhalter bei der Kastration von Ferkeln sind geschaffen. Jedoch sind an den Wegfall des Tierärztevorbehaltes, das heißt, dass nicht nur Tierärzte diese Narkose durchführen dürfen, nicht unerhebliche Voraussetzungen geknüpft. Neben der Voraussetzung zur Zulassung an die Person muss ein zwölfstündiger Lehrgang mit bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung sowie eine Praxisphase mit praktischer Prüfung nachgewiesen werden.

Die Zeit drängt – gerade in Zeiten von Corona

Je nachdem wie viele Schweinehalter sich für den Weg der Isoflurannarkose bei der Kastration der Ferkel entscheiden, müssten laut ISN Schulungen im erheblichen Umfang angeboten werden. Die Sachkundelehrgänge müssen zudem zuvor von den zuständigen Behörden beziehungsweise Ministerien in den Bundesländern anerkannt werden, wobei Voraussetzungen, Ablauf und der genaue Inhalt dieser Schulungen derzeit geprüft werde. Damit die Schulungen überhaupt laufen können, müssen auch entsprechende Gerätschaften geprüft, zertifiziert und zugelassen sein.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und mit Blick auf das Ende der betäubungslosen Kastration am Ende dieses Jahres stelle sich sich demzufolge die Frage: Ist das zeitlich alles noch zu schaffen? Grund genug für die Interessenorgansation sich umzuhören und den aktuellen Stand an verschiedenen Stellen abzufragen.  

Sachkundeschulungen fast überall in der Feinabstimmung

Die Vorbereitungen in den nordwestdeutschen Bundesländern laufen auf Hochtouren. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden die Landwirtschaftskammern entsprechende Sachkundelehrgänge anbieten. Diese sollen – zumindest in wesentlichen Teilen – in den Lehr- und Versuchseinrichtungen der Kammern durchgeführt werden. Derzeit laufen die Feinabstimmungen hinsichtlich der Anerkennung der Lehrgänge. Eigentlich sollten die ersten Lehrgänge schon in diesen Wochen starten, aber Corona hat auch hier die Zeitpläne durcheinandergebracht. 

In Bayern werden die Sachkundelehrgänge vom Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium organisiert. Geplant ist es dort, die Schulungen in den staatlichen Lehr- und Versuchseinrichtungen in Schwarzenau, Kringell und Triesdorf durchzuführen.

Wie in den anderen Bundesländern, laufen die Abstimmungen zwischen Behörden und den Anbietern der Sachkundeschulung auch in Baden-Württemberg. Unter anderem wird das Bildungs- und Wissenszentrum für Schweinehaltung in Boxberg Sachkundelehrgänge anbieten, aber auch weitere Landeseinrichtungen haben sich auf den Weg gemacht. Auch hier hätte es eigentlich mit den Schulungen schon losgehen sollen, aber die Coronasituation und die noch ausstehende Zulassung der Geräte haben den Start verzögert und tun das auch weiterhin.   

Auch in Sachsen geht es noch um die Feinabstimmung beziehungsweise Anerkennung des Schulungskonzeptes. Hier ist es geplant, dass der Theorieteil im Lehrbetrieb des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stattfinden soll, der Praxisteil dagegen in Praxisbetrieben. Es ist bereits für Mai ein erster Termin für den Theorieteil angesetzt, soweit die Corona-Situation nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht. 

Noch sind die meisten Organisatoren optimistisch, dass die theoretischen und praktischen Teile der Lehrgänge sowie die Prüfungen im ausreichenden Maße durchgeführt werden können. Allerdings müssen mindestens die ersten Geräte zunächst die Zertifizierung und das Zulassungsverfahren durchlaufen haben, bevor es losgehen kann. Und je nachdem wie lange die Corona-Krise weiterhin keine Schulungen zulässt, kann es gerade in den Bundesländern mit einer großen Zahl an Ferkelerzeugern eng werden, den notwendigen Umfang an Schulungen im Laufe des Jahres umzusetzen.

Ergebnisse der Gerätezertifizierung Ende April?

Der Test der Narkosegeräte im DLG-Testzentrum in Groß-Umstadt ist nach Aussage der DLG inzwischen weit fortgeschritten. Vier von fünf angemeldeten Geräten befinden sich aktuell in der Prüfung. Ein Gerät aus der Schweiz wird aufgrund von durch Corona bedingten Verzögerungen erst noch in die Prüfung starten müssen. Wenn alles nach Plan läuft, rechnet die DLG mit den Ergebnissen und ersten Zertifizierungen ab Ende April.

Förderantrag bis spätestens 1. Juli – besser sofort

Wer die Anwendung der Isofluran-Narkose bei der Kastration ins Auge fasst, kann für die Geräteanschaffung eine Förderung von bis zu 60 Prozent (maximal. 5000 Euro) beantragen. Bereits bis Mitte März waren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) knapp 1400 Anträge auf Förderung eingegangen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass circa 50 Prozent der Ferkelerzeuger diesen Weg bei der Kastration gehen werden.

Das Antragsverfahren läuft zweistufig ab. In der ersten Antragsstufe wird die Teilnahme an der Fördermaßnahme beantragt. Antragsfrist ist für die erste Antragsstufe der 1. Juli 2020! In der zweiten Antragsstufe wird die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Das muss bis zum 1. September 2020 geschehen.

Die Zusagen für die Förderung werden im Windhund-Verfahren vergeben. Je schneller ein Antrag eingereicht ist, desto höher sind die Chancen auf Förderung.

 

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