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Genehmigung endgültig aufgehoben

Schweinemastanlage für 36.000 Tiere in Brandenburg kommt nicht

Die umstrittene Schweinemastanlage Haßleben wird nicht in Betrieb gehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun endgültig festgestellt, dass die für die Anlage mit 37.000 Mastplätzen erteilte Genehmigung rechtswidrig sei. Damit endet der seit 16 Jahren dauernde Kampf von Verbänden, Initiativen und Privatpersonen gegen die geplante, groß angelegte Tierhaltung in der Uckermark.

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Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 6. Juli 2020 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abgelehnt. Das VG Potsdam hatte die Genehmigung, die das Landesamt für Umwelt im Jahr 2013 erteilt hatte, mit Urteil vom 16. Oktober 2017 aufgehoben. Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig, weitere Rechtsmittel gibt es nicht mehr.

Das VG Potsdam hatte die Schweinemastanlage aus bauplanungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Die Genehmigungsbehörde war bei ihrer Genehmigung davon ausgegangen, dass der Komplex der alten DDR-Mastanlage innerhalb des Orts Haßleben in der Uckermark liegt. Dem widersprach das VG mit dem Argument, dass sich eine solche Großanlage nicht in ein kleines Dorf „einfügt“. Im Außenbereich, so das VG, sei die Anlage jedoch nicht genehmigungsfähig, weil es sich bei einer solchen Anlage nicht um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handele.

Das OVG hat dies nun bestätigt. Damit ist der Rechtsstreit beendet.Geklagt hatten die Umweltverbände NABU und BUND und der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Brandenburg. Die klagenden Verbände waren unterstützt worden, unter anderem von der örtlichen Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft und Provieh.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte dazu: „Wir sind froh und erleichtert, dass wir die geplante Megaanlage verhindern und somit vielen tausenden Schweinen das Leid in engen Buchten ohne Beschäftigung ersparen konnten. Obwohl bauplanungsrechtliche Gründe ausschlaggebend waren, ist die Entscheidung des Gerichts auch ein starkes Signal für eine tiergerechtere Landwirtschaft.“Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg, erklärt: „Haßleben war immer der Inbegriff der industriellen Tierhaltung in Brandenburg. Dieses Projekt ist nunmehr gescheitert. Die Region kann aufatmen, für den Natur– und Tierschutz ist das Urteil ein großer Erfolg.“

 

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