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Arzneimittelgesetz (AMG)

Neuer Gesetzentwurf zur Änderung liegt vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) 19/23159 vorgelegt. Mit dem Regelungsentwurf sollen die Ergebnisse einer Evaluierung des AMG für die Behandlung von Tieren mit Antibiotika umgesetzt werden, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

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Ziel sei es, die Antibiotikum-Behandlung von Tieren auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die Meldepflicht, die bisher ausschließlich schriftlich erfüllt werden konnte, soll um die Möglichkeit zur elektronischen Meldung ergänzt werden. Die Tierhalter sollen künftig neben der Meldung, dass sie ein Antibiotikum anwenden oder angewendet haben, künftig auch melden, wenn sie keines verwenden. Darüber hinaus soll in Zukunft auch das Datum des Tages erfasst werden, an dem das Antibiotikum abgegeben oder angewendet wird.

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