Freiheitsstrafen bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche das Urteil gegen zwei Landwirte aus dem Landkreis Unterallgäu geprüft, die wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt worden sind. Die Karlsruhrer Richter haben das landgerichtliche Urteil im "Allgäuer Tierrechtsskandal" nun bestätigt.
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Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat habe keinen belastenden Rechtsfehler ergeben, heißt es abschließend aus dem Bundesgerichtshof.
Das Memminger Landgericht hatte die zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt. Gegen einen Angeklagten hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit diesen zu haben. Gegen den anderen Angeklagten hat es eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Das Landgericht war überzeugt, dass die Angeklagten als verantwortliche Tierhalter es im Jahr 2022 unterlassen hatten, bei den von ihnen gehaltenen Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen. So seien den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zugefügt worden, die vermieden hätten können, wenn beispielsweise der Tierarzt gerufen worden wäre.
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