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Kfz-Haftpflichtversicherung

Änderungen liegen auf Eis

Die geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht ist vergangene Woche gescheitert. Sie erhielt keine Zustimmung im Bundesrat.

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Ab 1. Januar 2025 soll nach dem Gesetzentwurf eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, z.B. Bagger oder Erntemaschienen  und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h auf öffentlichen Straßen gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Die Befreiung soll auch weiterhin gelten, wenn die Maschinen ausschließlich im privaten Raum benutzt werden.

Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung haben nun die Mög­lich­keit, den Ver­mitt­lungs­aus­schuss an­zu­ru­fen, um einen Kom­pro­miss zu finden.

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