Änderungen liegen auf Eis
Die geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht ist vergangene Woche gescheitert. Sie erhielt keine Zustimmung im Bundesrat.
- Veröffentlicht am
Ab 1. Januar 2025 soll nach dem Gesetzentwurf eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, z.B. Bagger oder Erntemaschienen und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h auf öffentlichen Straßen gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Die Befreiung soll auch weiterhin gelten, wenn die Maschinen ausschließlich im privaten Raum benutzt werden.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Kompromiss zu finden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.