Beratung wird Pflicht
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) führt erstmals eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Betriebe ein, deren Befunddaten über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten in der Tiergesundheit dokumentieren.
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Ziel der neuen QS-Anforderung sei die nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit. Die Tiergesundheitsberatung startet zunächst auf Basis der Befunddaten aus Schweinemastbetrieben.
Zunächst bewertet QS die Betriebe anhand ihrer Schlachtbefunddaten. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich dabei über mindestens ein halbes Jahr. Die Daten der Tierhalter werden untereinander in ein Verhältnis gesetzt, um die negativen Ausreißer herauszufiltern. Wenn sich bei einem speziellen Audit auf dem Betrieb der schlechte Eindruck aus den Befunddaten bestätigt, muss der Betrieb sich von geschulten Experten beraten lassen. Diese Berater sollen den Tierhalter bestmöglich bei der Verbesserung seiner betriebsindividuellen Schwachstellen unterstützen und gemeinsam mit ihm praktikable Lösungen für mehr Tiergesundheit erarbeiten.
Transparenter Beratungsprozess
Berater und Betriebsleiter sollen alle relevanten Ansatzpunkte für Verbesserungen betrachten. Dabei soll auch ein umfassender Ansatz zusammen mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt gefunden werden. Alle wichtigen Vereinbarungen werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das in der QS-Datenbank hinterlegt wird. Das Befunddatenmonitoring in der QS-Datenbank wiederum gewährleistet eine transparente und messbare Erfolgskontrolle über den gesamten Beratungsprozess. Betriebe, die sich einer Beratung verweigern oder trotz Beratung keinerlei Verbesserung in der Tiergesundheit erreichen, müssen mit Konsequenzen für die Lieferberechtigung in das QS-System rechnen.
"Auf lange Sicht wollen wir durch diese verpflichtende Beratung die Anzahl der Tierhalter, die ihre Qualitätsstandards nicht selbst regelmäßig kritisch überprüfen und verbessern, deutlich reduzieren, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, QS-Geschäftsführer, den Anspruch an das neue Projekt.
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