Förderstart laufender Mehrkosten
Im Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung trat am 1. April die Richtlinie in Kraft, die den Höfen laufende Mehrkosten fördert, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können.
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Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinhalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen, finanziell unterstützt werden. Sie können eine Pauschale pro Tier erhalten, wenn sie die in der ab dem 1. April 2024 gültigen Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der BLE (einmalig) vorab als förderfähig anerkannt wurde. Dafür muss er Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.
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