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Initiative Tierwohl

Details und Kriterien für die Phase ab 2025

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat nun die Details für die Programmphase ab 2025 veröffentlicht. Die Kriterien der Schweinemast sollen hierfür an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung der Kategorie "Stall+Platz" angeglichen und die Preisempfehlungen angepasst werden. Zudem soll sich die sogenannte "Nämlichkeit" in den Preisempfehlungen für Mastschweine und Tierwohlentgelten für Ferkel widerspiegeln. Bereits teilnehmende Betriebe müssen sich nicht neu anmelden.

von Redaktion Quelle Pressemitteilung ITW erschienen am 15.07.2024
Die Initiative Tierwohl hat nun Details veröffentlicht, wie es es ab Januar 2025 bei den Haltungsanforderungen für die Schweinemast weitergehen soll. © BMEL, ITW, Canva, ISN/Jaworr
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Dass die Initiative Tierwohl (ITW) als Haltungsform 2 weitergeführt und im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung an die Kategorie "Stall+Platz" angeglichen werden soll, ist seit längerem bekannt. Nun – nachdem auch aus den ersten Bundesländern Ausführungshinweise für die Kriterien veröffentlicht wurden – hat auch die ITW die Details bekannt gegeben, wie es ab 2025 weitergehen soll. Da die staatliche Kennzeichnung sich zunächst nur auf die Schweinemast bezieht, beschränken sich die Änderungen bei der Haltungskriterien auch bei der Initiative Tierwohl auf die Schweinemast.

Das sind die neuen Haltungskriterien

Ausgehend von den bisherigen Kriterien, die alle erhalten bleiben (zusätzlich Raufutter, Basiskriterien Tränkwasser- und Stallklimacheck) müssen für Mastschweine dann 12,5 Prozent (%) statt bisher 10,0 % mehr Platz im Stall zur Verfügung gestellt werden. Zudem – und das ist die größte Änderung – müssen aus einer Liste von Buchtenstrukturierungselementen drei Elemente ausgewählt und eingebaut werden. Alternativ zu den Strukturelementen kann auch ein Auslauf angeboten werden. Die neuen Kriterien können schrittweise umgesetzt werden: Ab dem 1. Januar 2025 müssen bei allen neu eingestallten Mastschweinen die neuen Kriterien umgesetzt werden, ab 1. April 2025 bei allen Mastschweinen im Betrieb (=VVVO-Nummer).

In der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht bleibt es bei den bisherigen Kriterien. Hinzu kommt im Zuge der Teilnahmemöglichkeit ausländischer Betriebe das Kriterium "Ferkelkastration". Das heißt auch hier ist ein Verzicht auf die Kastration beziehungsweise die Schmerzausschaltung bei der Kastration gemäß dem beschriebenen Verfahren vorgegeben.

Preisempfehlungen mit "Nämlichkeit" als Komponente

Die geänderten Kriterien erfordern auch eine Anpassung der Preisempfehlungen, die ab dem 1. April 2025 gelten soll. Hierbei soll die Nämlichkeit (= Durchgängigkeit der Teilnahme an der ITW in allen Haltungsstufen) zur Differenzierungskomponente berücksichtigt werden. Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, sollen dann einen Aufschlag von 7,50 Euro pro Mastschwein erhalten. Mäster, die zwar die neuen ITW-Standards einhalten, aber die Ferkel nicht von an der ITW teilnehmenden Betrieben beziehen, sollen 6,50 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 wird die letztgenannte Preisempfehlung bei fehlender Nämlichkeit auf 6,00 Euro abgesenkt und so weiter differenziert werden. Ab dem 1. Januar 2027 soll dann die durchgängige Nämlichkeit erreicht werden und die gesamte Kette aus Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Mast in eine Marktlösung überführt werden.

Weiterführung des Ferkelfonds

Der Ferkelfonds für die Ferkelerzeugung wird noch bis zum 31. Dezember 2026 weitergeführt. Für den Ausbau der Nämlichkeit wird auch das Tierwohlentgelt bei der Ferkelerzeugung ab 2025 weiter differenziert. Für Ferkel, die an ITW-Mäster vermarktet werden, erhalten dann alle teilnehmenden Ferkelaufzüchter ab dem 1. Januar 2025 einen Beitrag von 4,50 Euro. Die sogenannten "Bestands-Ferkelaufzüchter" erhalten für Ferkel, die an nicht-ITW-Schweinemäster abgegeben werden, dann nur noch 2,50 Euro. Wie bislang auch schon, erhalten sogenannte "nämliche Ferkelaufzüchter" für Ferkel, die an nicht-ITW-Mäster vermarktet werden, hingegen kein Tierwohlentgelt.

Neue Anmeldung teilnehmender Betriebe nicht notwendig

Da es sich lediglich um eine Revision der Kriterien und Teilnahmebedingungen handelt, müssen sich bereits teilnehmende Betriebe nicht neu anmelden, um weiter teilnehmen zu können. Das heißt im Gegenzug, dass Betriebe, die mit den neuen Bedingungen ab 2025 nicht weiter an der Initiative Tierwohl teilnehmen wollen, rechtzeitig kündigen und ein Abschlussaudit durchführen lassen müssen. Gleiches gilt für Betriebe, die die Kriterien nicht rechtzeitig umsetzen können. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Bündler. Das überarbeitete Programmhandbuch (Kriterienkataloge, Erläuterungen, Teilnahmebedingungen und Prüfsystematik) finden Sie auf der ITW-Webseite im Download-Bereich. In einem Fragenkatalog sind Antworten auf viele Fragen rund um die neuen Bedingungen zusammengefasst.

Hinweis zum folgenden Link: Um zur Revision der Krititerienkataloge ab Januar 2025 zu gelangen, klicken Sie bitte auf den Menüpunkt "Informationen für Schweinehalter & Programmhandbuch" und scrollen Sie dann bis zum letzten Punkt "Revision der Kriterienkataloge ab Januar 2025 " runter.

 

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