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Flufenacet

BVL wartet ab

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet zunächst nicht widerrufen. Man warte die in Kürze anstehende Entscheidung von EU-Kommission und Mitgliedstaaten zum Wirkstoff ab, teilte die Behörde mit.

von age erschienen am 13.02.2025
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Nach Angaben des BVL ist mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung der EU im kommenden Monat zu rechnen. Der Rechtsakt soll dem „im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen“. Die Behörde kündigte an, nach der europäischen Entscheidung die entsprechenden Zulassungen widerrufen und über die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zu informieren.

Im Oktober war bekannt geworden, dass das BVL die Zulassung aller flufenacethaltiger Pflanzenschutzmittel auf den Prüfstand stellt. Grund dafür sind die endokrinschädlichen Eigenschaften des Wirkstoffes sowie die mutmaßliche Reproduktionstoxizität des Abbaustoffes Trifluoressigsäure (TFA). Aufgrund dieser Sachlage hatte auch die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, die Zulassung des Wirkstoffes nicht zu verlängern.

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