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Vogelgrippe

Aufstallungsgebot geht in Verlängerung

Das Aufstallungsgebot für Hausgeflügel wird entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg bis zum 12. Feburar 2026 verlängert. Eine Folge weiterer Vogelgrippefällen bei Wildvögeln in diesen Gebieten, wie das Stuttgarter Agrarministerium (MLR) mitteilt. „Wir sind in der laufenden Vogelgrippesaison noch nicht über den Berg und es gilt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Unser Konzept nach Lage und risikoorientiert vorzugehen hat sich bewährt, wie die bisher geringen Fallzahlen zeigen“, machte Agrarminister Peter Hauk hierzu gestern (14. Januar 2026) in Stuttgart deutlich.

von Pressemitteilung MLR, Stuttgart Quelle Pressemitteilung MLR, Stuttgart erschienen am 15.01.2026
Das Aufstallungsgebot für Hausgeflügel wird entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg bis auf Weiteres verlängert. © Kathrin Iske
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„Wir beobachten das Geschehen im aufmerksam und entscheiden nach Lage und risikoorientiert. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, wie die geringen Fallzahlen in Baden-Württemberg belegen.“ Wegen weiterer H5N1-positiver Befunde bei heimischen Wildvögeln am Rhein sowie im Landkreis Ludwigsburg sollen die Aufstallungsgebote entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg entlang des Neckars nun bis zum 12. Februar 2026 verlängert werden. Hingegen könnten wegen der derzeitigen Lage die Aufstallungsgebote im Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Landkreis Esslingen zum 15. Januar 2026 aufgehoben werden, sagte Hauk am Mittwoch (14. Januar) in Stuttgart.

Seit dem Herbst 2025 war es in Europa und Deutschland zu einem starken Anstieg der Nachweise des Vogelgrippe-Virus H5N1 bei Geflügel und Wildvögeln gekommen, der im November vergangenen Jahres seinen Höhepunkt erreicht hat. Im Dezember 2025 sei erstmals ein Rückgang der Fallzahlen zu beobachten gewesen, betonte der Agrarminister. Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) sei trotz dieses Rückgangs wegen der weiterhin hohen Zahlen an Virusnachweisen bei Wildvögeln und neuen Ausbrüchen bei Geflügel derzeit nicht von einer Entspannung der Lage auszugehen. Das FLI schätzt das Risiko des Eintrags des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln weiterhin als hoch ein.

Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot

Nach wie vor oberste Priorität habe deshalb der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag des Vogelgrippe-Virus aus der Wildvogelpopulation. „Das Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Die bisherigen Anstrengungen der Geflügelhalter haben maßgeblich dazu beigetragen, die Situation im Griff zu behalten. Noch ist die Vogelgrippe-Saison aber in vollem Gange, und ich bitte Sie eindringlich, Ihre Tierbestände weiterhin zu schützen“, verdeutlichte Hauk.

Zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

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Monitoring entscheidend

Passanten, die tote Vögel finden, sollten diese nicht berühren und ihr zuständiges Veterinäramt im jeweiligen Stadt- und Landkreis informieren. Diese Totfunde werden untersucht und unterstützen das passive Monitoring.

 

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