in eigener Sache
Achtung!
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Als Leser und Leserinnen unserer BWagrar haben Sie auf www.bwagrar.de online Zugriff auf exklusive Informationen. Bisher waren diese Leistungen steuerlich als Nebenleistungen in Ihrem Abonnement enthalten. Das Bundesfinanzministerium verlangt seit 1. Juli 2014 von den Verlagen einen separaten Ausweis dieser Leistungen – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Hintergrund ist, dass für die gedruckte Zeitschrift die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent gilt. Digitale Produkte sind ab sofort allerdings mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu berechnen. Deshalb finden Sie auf Ihrer Abonnementrechnung künftig eine neue Position. Neben dem Abonnementpreis erscheint der Online-Zugang in Höhe von jährlich einem Euro versteuert mit 19 Prozent...
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