Nährstoffvergleich
Pauschaler Abzug
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Die SPD sieht dringenden Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung. Die Kritik entzündet sich an der Regelung, Futterbaubetrieben zu ermöglichen, pauschal bis zu 25 Prozent ihres Grundfutters als Verluste im Nährstoffvergleich abzuziehen oder zu verrechnen. Danach seien derartig hohe Verluste beim Anbau von Futterpflanzen völlig unangebracht.
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