Bürokratiemonster droht
Nachweis aktiver Landwirt
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Im Gegensatz zu 2015 droht für das Antragsjahr 2016, dass alle Landwirte, die zwischen 5000 Euro Direktzahlungen (Geringfügigkeitsschwelle) und 38 Hektar (nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeit) liegen, einen Nachweis erbringen müssen, dass sie zu Recht nicht auf der Negativliste stehen. Ein Betrieb, der auf der Negativliste steht, ist zunächst von den Direktzahlungen ausgeschlossen, kann dann aber wieder von der Negativliste genommen werden, wenn er bestimmte Nachweise erbringt (siehe dazu auch die Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2016, Seiten 4 und 5). Bislang mussten nur die Betriebe der Negativliste einen solchen Nachweis erbringen. Den Nachweis, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt, müssten nun alle...
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