Marktstrukturgesetz
Vor dem Abschluss
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Union und SPD haben eine Einigung zur Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes erzielt. Nach dem am Mittwoch vorgelegten Änderungsantrag soll Deutschland im Hinblick auf Vereinbarungen innerhalb einer Marktbranche von dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeit Gebrauch machen können. Zudem soll die Bundesregierung per Verordnung Vorschriften über die Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern erlassen können. Eine Änderung oder gar Abschaffung der Andienungspflicht enthält der Entwurf hingegen nicht. Der Bundestag wollte die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes am Donnerstag dieser Woche beschließen.
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