Superabgabe
Strafzahlungen zulässig
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Das Finanzgericht Hamburg hat am 30. September 2016 als erstes Gericht in Deutschland über die Superabgabe für das Milchwirtschaftsjahr 2014/15 entschieden und die Festsetzung derselben als rechtmäßig anerkannt. Der 4. Senat hat die als Musterverfahren dienende Klage eines Milcherzeugers abgewiesen und entschieden, dass die Festsetzung der Milchabgabe für das letzte Milchquotenjahr 2014/2015 rechtmäßig ist. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, dass kein Anhaltspunkt erkennbar sei, dass der Gesetzgeber für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung der Überschussabgabe habe verzichten wollen. Die Verordnungen des Milchquotensystems seien eindeutig und enthielten auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung von...
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