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Entwurf vorgelegt für „Intensivtierhaltungsgesetz"

Hendricks bohrt weiter

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hält trotz scharfer Kritik aus dem Agrarbereich an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einzuschränken.
Veröffentlicht am
Kernpunkt des von ihrem Haus vorgelegten Entwurfs für ein „Intensivtierhaltungsgesetz" ist eine Änderung von Paragraf 35 Baugesetzbuch mit dem Ziel, Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der Privilegierung herauszunehmen. Wie bereits in den Ende August vorgelegten Eckwerten vorgesehen, sollen nach den Vorstellungen des Umweltressorts künftig Betriebe aus der Privilegierung herausfallen, die der Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegen. Künftig sollen Tierhaltungsanlagen oberhalb der gesetzlich festgelegten UVP-Schwellenwerte nur noch dann im Außenbereich zugelassen werden, wenn die Gemeinde zuvor einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Gelten soll diese...
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