Flüssige Wirtschaftsdünger ausbringen
Nach der Ernte braucht der Boden Futter
Die Düngeverordnung ist in den letzten Tagen wieder in aller Munde, eine Einigung über die neuen Regelungen sollen jetzt bald gefunden werden. Was dieses Jahr noch gilt und worauf Sie bei der Ausbringung achten sollten, erklärt Ihnen Dr. Markus Mokry.
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Obwohl nach geltendem Fachrecht nach der Ernte der Hauptkulturen eine N-Düngung nicht mehr zulässig ist, kann ein vorhandener N-Düngebedarf ausgeglichen werden. Bis zum 1. November eines Jahres (Sperrfrist) können derzeit noch Wirtschaftsdünger wie Gülle oder flüssige Gärreste aus Biogasanlagen fach- und umweltgerecht ausgebracht werden. Das gilt derzeit für Zwischenfrüchte (vor der Saat oder zur Etablierung nach der Saat), für Winterraps und für Stoppelgetreide. Dies ist für die betroffenen Betriebe die letzte Möglichkeit, die vorhandenen Wirtschaftsdünger nach guter fachlicher Praxis in den Boden zu bringen. Insbesondere aus ökologischer Sicht müssen hierbei wesentliche Vorgehensweisen, aber auch Vorgaben der aktuell gültigen...
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