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Saatgutverkehrsgesetz novelliert

Obstsorten ordnen

Veröffentlicht am
Für das von der EU geforderte Obstsortenverzeichnis ist jetzt in Deutschland die gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat vergangene Woche einer entsprechenden Novellierung des Saatgutverkehrsgesetzes zugestimmt. Gemäß den EU-Vorgaben werden die Mitgliedstaaten die bei ihnen zugelassenen Sorten in eine „Gesamtliste der Obstsorten" für die EU übertragen, die voraussichtlich rund 17.000 Einträge umfassen wird.
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