Agrardiesel
Noch mehr Antrag
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Für die Antragstellung auf Agrardieselsteuererstattung müssen seit dem 1. Januar 2017 zusätzliche Formulare ausgefüllt werden. Dies hat der Zoll als zuständige Stelle für das Erstattungsverfahren veröffentlicht. Um auch in Zukunft seinen Anspruch auf Steuererstattungen zu erhalten, muss sich jeder Antragsteller künftig mit noch mehr Bürokratie auseinandersetzen. Weitere Info zur Agrardieselsteuererstattung erteilen auch die Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen der Bauernverbände. →Die nötigen Formulare und Informationen finden Sie ab sofort unter www.bwagrar.de , Webcode: 5297454. Lesen Sie kommende Woche mehr davon in BWagrar.
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