Rechtsgutachten zeigt neue Alternative bei Ferkelkastration
Alle Verfahren sind objektiv zu bewerten
Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes ist ab dem 1. Januar 2019 die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Für kleine und mittlere Betriebe fehlen nach wie vor Alternativen. Ein Rechtsgutachten zeigt nun einen möglichen Ausweg.
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Im Rahmen einer Folgenabschätzung untersuchten die Landesanstalt für Schweinezucht in Boxberg, die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Schwäbisch Gmünd sowie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft die Auswirkungen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweinefleischerzeugung in Süddeutschland und auf die Strukturen in der Ferkelerzeugung. Für Klaus Mugele, Vizepräsident des Landesbauernverbands (LBV), ist klar, dass es für die kleiner strukturierten süddeutschen Betriebe eine Alternativlösung geben muss. Das ist auch der Grund, weshalb der LBV zusammen mit dem Bayerischen Bauernverband das Gutachten angeregt hat. Zum Ausstieg gezwungen Da im...
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