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Änderungen in Novelle zur Düngeverordnung einarbeiten

Einigung zum Düngerecht mit Kompromiss

Bund und Länder haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine Neufassung des Düngerechts verständigt. Der Kompromiss sieht die Einführung einer verbindlichen Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat für Tierhaltungsbetriebe mit mehr als 2000 Mastschweineplätzen oder über 2,5 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar vor.
Veröffentlicht am
Ab 2023 soll die Stoffstrombilanz für alle Betriebe oberhalb einer Bagatellgrenze obligatorisch werden. Außen vor sollen Betriebe bis 20 ha bleiben, deren Dunganfall eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Neu ist eine Regelung für Gebiete mit phosphatbelasteten Gewässern. Dort sollen die Länder, ähnlich wie in den nitratbelasteten Gebieten, Maßnahmen zur Phosphatbegrenzung ergreifen können. Welche Gebiete betroffen sein werden, ist noch offen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dazu Vorschläge machen. In Gebieten mit besonderer Nitratbelastung sollen den Ländern zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Vertreter aller Seiten zeigten sich erleichtert. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte, dass die Verhandlungen...
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