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Lesermeinung

Steillagenförderung Dauergrünland

Veröffentlicht am
Wir betreiben im Nordschwarzwald einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schafen, Hinterwälder-Rindern und Ziegen. Über ein Drittel unserer Flächen sind Steillagen, für die wir eine Zuwendung aus der Steillagenförderung Dauergrünland erhalten. Diese Förderung ist eine sogenannte De-minimis-Förderung und ist somit innerhalb von drei Jahren pro Betrieb auf 15.000 Euro begrenzt. Aus diesem Grund wurde der an uns für das Antragsjahr 2016 ausbezahlte Betrag gekürzt. Im Jahr 2017 werden wir nach derzeitigem Stand gar keine Steillagenförderung erhalten. Des Weiteren müssen wir bei eventuellem Bedarf verschiedene, eigentlich kostenfreie Leistungen der Tierseuchenkasse selber bezahlen, da diese auch unter die De-minimis-Regelung fallen. Warum...
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