Neue Rübenbewertung ab 2017
Kopfgeld
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Ab diesem Jahr zahlt Südzucker die ganze Rübe – es gibt keinen Abzug mehr für den Rübenkopf. Der bisher geltende Göttinger Schätzrahmen, bei dem die Rüben unterhalb des grünen Blattansatzes geköpft wurden, wird somit ad acta gelegt. Minimalköpfen heißt die neue Devise. Dabei soll die Rübe nicht nur entblattet werden, sondern eine Schnittfläche etwa so groß wie ein Zweieurostück haben. Werden nur die Blätter entfernt, verschlechtert sich die Zuckerausbeute und erhöht die Verarbeitungskosten, was den Rübenpreis senkt. Entblattete Rüben lassen sich auch wesentlich schlechter lagern, da die Blätter wieder austreiben. Sind zu viele Blattreste im Erntegut, sanktioniert Südzucker entsprechend: Sind an 25 und 50 Prozent der Rüben grüne...
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