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Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln

Erlaubt, ja oder nein?

Veröffentlicht am
Die erneute Zulassung wird erteilt, wenn der Antrag des Zulassungsinhabers nach Durchlaufen des Verfahrens positiv bewertet wurde. Oft können erneute Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nicht für zehn Jahre erteilt werden, da sie nicht synchron mit der Wirkstoffbewertung der EU laufen. Denn innerhalb von drei Monaten nach der Erneuerung der Genehmigung muss eine erneute Zulassung beantragt werden. Dies ist bei Mitteln mit zwei oder mehreren Wirkstoffen besonders dann problematisch, wenn die enthaltenen Wirkstoffe nicht gleichzeitig bewertet wurden. Dann kann eine erneute Zulassung des Mittels nur für wenige Jahre erteilt werden. Im Gegensatz dazu wird bei einer Verlängerung die Gültigkeit der alten Zulassung ausgedehnt. Diese...
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