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Informationen zur Lebensmittelkette

So melden Tierhalter an den Schlachthof

Die Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist in der Verordnung „Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung", Tier-LMHV, geregelt. Zur Übermittlung aller wichtigen Informationen an den Schlachthof gibt es für Tierhalter eine überarbeitete Mustererklärung.
Veröffentlicht am
Neuerungen sind gelb markiert; orange = Satz muss gestrichen werden, wenn amtlicher Bericht vorliegt.
Neuerungen sind gelb markiert; orange = Satz muss gestrichen werden, wenn amtlicher Bericht vorliegt.Grafik: MLR
Das EU-Recht sieht bereits seit 2006 verbindlich vor, dass alle Schlachttiere von einer Information zur Lebensmittelkette begleitet werden müssen. Dies soll den Informationsfluss vom Tierhalter zum Schlachthof und dem amtlichen Untersuchungspersonal sicherstellen. Die derzeit am häufigsten anzutreffende Vorgehensweise der Tierhalter ist die Mitteilung der Informationen zur Lebensmittelkette in Form von Standarderklärungen ohne jegliche Auffälligkeiten. Für diese Standarderklärung hat der nationale Gesetzgeber in der Tier-LMHV ein Muster vorgegeben. Im März 2016 wurde die bis dahin gültige Mustererklärung überarbeitet. Seither sollten die Informationen an den Schlachthof anhand des überarbeiteten Musters übermittelt werden. Die Grafik...
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