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Lohnmeldung: Das Lohnmeldeverfahren für Arbeitgeberbetriebe an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) erfolgt wie bisher im Papierverfahren und nicht – wie bei gewerblichen Berufsgenossenschaften – zusätzlich elektronisch. Eine PIN-Eingabe im Lohnabrechnungsprogramm ist nicht erforderlich. Sie wird vom Programm nicht gefordert, wenn man die LGB-Betriebsnummer (Baden-Württemberg = 67 545 123) eingibt. Daten bis 11.2. an LBG melden: Ab Mitte Dezember hat die LBG die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen versendet, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird. Mit diesem Formular bittet die LBG um Übermittlung der zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten. Nachzuweisen sind Arbeitstage der mitarbeitenden...
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