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Cross-Compliance

Strengere Regeln

Veröffentlicht am
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums müssen Landwirte ab 2016 bei wiederholten, geringfügigen Cross-Compliance-Verstößen mit schärferen Sanktionen rechnen. Das Ministerium begründet dies mit der Einführung des sogenannten „Frühwarnsystems", mit dem der europäische Gesetzgeber im Rahmen der GAP-Reform ab 2015 die bis Ende 2014 angewandte Bagatellregelung ersetzt hat. Laut Ministerium sollen wiederholte geringfügige Verstöße gegen dieselbe Verpflichtung im Frühwarnsystem deutlich stärker sanktioniert werden als bei der alten Bagatellregelung. Der Verzicht auf Sanktionen im Frühwarnsystem setze nämlich voraus, dass der festgestellte Verstoß abgestellt werde. Als Beispiele für Bereiche, in denen in der Vergangenheit häufiger...
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