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BWagrar-Webinar gibt Tipps zur Ladungssicherung

Die Ladung muss immer oben bleiben

Beim Güterumschlag in der Landwirtschaft kommt man um das Thema Ladungssicherung nicht herum. Hierbei gemachte Fehler können viel Ärger, Kosten und juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Doch was ist zu beachten? Mit dieser Frage beschäftigte sich Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vergangene Woche bei einem BWagrar-Online-Seminar.
Veröffentlicht am
So nicht – der Hakengrund muss die Last aufnehmen.
So nicht – der Hakengrund muss die Last aufnehmen.Vaupel
Die Rechtslage ist eindeutig, stellte Martin Vaupel gleich zu Beginn seines Vortrages dar: Nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung sind die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen oder herabfallen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Im Klartext heißt das: „Die Ladung muss oben bleiben und zwar immer und überall, also auch auf Feld- und Wirtschaftswegen", sagte Vaupel. Kommt es diesbezüglich zu Versäumnissen und Folgeschäden können Fahrer, Halter und der Verlader in die Haftung genommen werden. Gurte und Last müssen passen Damit es erst...
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