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AwSV: Was müssen Biogasanlagenbetreiber tun

Neue Verordnung zwingt zu Investitionen

Die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird Verschärfungen für Silo- und Biogasanlagen bringen. Bei Letzteren ist vor allem der Nachweis von neun Monaten (drei Monate mehr) Lagerdauer für den Gärrest gravierend. Das heißt nicht zwangsläufig, dass neue Behälter gebaut werden müssen. Leistungsreduzierung, Substratwechsel, Gärrestseparierung und/oder -trocknung heißen die Alternativen.
Veröffentlicht am
Wenn die AwSV in Kraft tritt, müssen Biogasanlagenbetreiber mehr Lagerraum für Gärreste bereitstellen.
Wenn die AwSV in Kraft tritt, müssen Biogasanlagenbetreiber mehr Lagerraum für Gärreste bereitstellen.Foto: Mayer
Mit neuen rechtlichen Anforderungen an Biogas- und Siloanlagen, in Fachkreisen auch JGS-Anlagen (Jauche, Gülle und Silagesickersäfte) genannt, befasste sich vor Kurzem ein Workshop des Landwirtschaftlichen Zentrums (LAZBW) Aulendorf. Durch größere Stallungen, Güllebehälter und Siloanlagen steigt das Gefährdungsrisiko für Grund- und Oberflächenwasser immer mehr. Bei potenziellen Havarien von Biogasbehältern etwa würden große Mengen freigesetzt. Die Bundesregierung hat deshalb die AwSV auf den Weg gebracht. „Ich finde das gut", sagte Dr. Hansjörg Nußbaum vom LAZBW, „die von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Handhabung kann dann aufhören." Zwar ist die AwSV final beschlossen und bei der EU-Kommission notifiziert. „Die Bundesregierung...
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