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De-minimis-Leistungen

Dr. Gerhard Kuhn , Geschäftsführer der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK), zur künftigen Gewährung freiwilliger Leistungen der TSK an Tierhalter.
Veröffentlicht am
, Geschäftsführer der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK), zur künftigen Gewährung freiwilliger Leistungen der TSK an Tierhalter.
, Geschäftsführer der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK), zur künftigen Gewährung freiwilliger Leistungen der TSK an Tierhalter.Interview und Foto: TSK
BWagrar: Verursacht die Abwicklung von Beihilfen über die De-minimis-Schiene nicht einen Verwaltungsaufwand für die Leistungsempfänger und die TSK? Kuhn: Das ist richtig, die Tierhalter müssen beispielsweise erklären, ob sie in den vergangenen drei Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten haben und sie müssen die Belege über die empfangenen Leistungen aufbewahren. Die TSK muss darauf achten, dass die Leistungen innerhalb von drei Jahren die Obergrenze für derartige Beihilfen in Höhe von 15.000 Euro insgesamt nicht überschreiten. BWagrar: Kann es vorkommen, dass Betriebe ihr De-minimis-Kontingent bereits ausgeschöpft haben und deshalb von der TSK keine Beihilfen mehr erhalten können? Kuhn: Es wird Betriebe geben, denen dadurch eine teilweise...
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