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Zulassung von Focus Ultra

Verlängert

Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Herbizid Focus Ultra erneut bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen. Das Mittel kann wie bisher in Ackerbohne und Sojabohne nach § 18a Pflanzenschutzgesetz eingesetzt werden. Neu genehmigt sind die folgenden Anwendungsgebiete: In Lein, Senf-Arten und Krambe (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Ausfallgetreide mit 2,5 l/ha sowie gegen Quecke mit 5 l/ha, in 150 bis 300 l Wasser/ha nach dem Auflaufen. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Lein, Senf-Arten und Krambe F.
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