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3 Fragen an ...

Sozialpflicht keine Enteignung

Dr. Friedrich Bullinger , gelernter und promovierter Landwirt, vertritt für die FDP den Wahlkreis Schwäbisch Hall und ist Agrarsprecher deren Landtagsfraktion.
Veröffentlicht am
Foto: FDP
BWagrar: Herr Dr. Bullinger, in zahlreichen parlamentarischen Initiativen kritisieren Sie zunehmende Eingriffe des Landes in die Eigentumsrechte. Können Sie das erläutern? Dr. Bullinger: Es fing mit dem grün-roten Grünlandumbruchverbot im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz an und führte über das Wassergesetz mit den überzogenen Nutzungsbeschränkungen für Gewässerrandstreifen bis hin zu den Beschränkungen des Jagdrechts. Jüngste Beispiele sind das neue Naturschutzrecht und das Verbandsklagerecht für Tierschützer. BWagrar: Wie beurteilen Sie die Bedeutung der Sozialpflichtigkeit hinsichtlich des Grünlanderhaltungsgebots? Dr. Bullinger: Sozialpflichtigkeit heißt nicht kalte Enteignung, wie sie von Grün-Rot betrieben wird. Der Umfang der...
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