Novelle zum Weingesetz
Ja vom Bundestag
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Die Novellierung des Weingesetzes ist unter Dach und Fach. Der Bundestag hat vergangene Woche nach monatelanger, kontroverser Diskussion zugestimmt. Nun sollen 2016 und 2017 jeweils 0,3 Prozent der gesamten Weinanbaufläche für Neuanpflanzungen genutzt werden können. Außerdem wurde eine Sonderregelung vereinbart, gemäß der vor allem kleinen Anbauregionen ein betriebswirtschaftlich und verwaltungstechnisch begründeter Mindestanteil an Neuanpflanzungen bis zu fünf Hektar gesichert werden soll. Allerdings bestehen offenbar noch Zweifel daran, ob dies mit dem Europarecht konform ist. Der Weingesetznovelle muss noch der Bundesrat zustimmen, was aber als reine Formsache gilt.
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