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Bund der Landjugend informiert über Veranstaltungsrecht

Fit fürs Festen

Ob Frühlingsfest, Maibaumhock oder Erntedank-Party: Die örtlichen Landjugendgruppen treten regelmäßig als Veranstalter auf. Da kam jüngst das Seminar „Was muss ich als Veranstalter beachten? Und welche Rechte und Pflichten habe ich?" des Bundes der Landjugend (BdL) bestens bei den Mitgliedern an.
Veröffentlicht am
Großes Interesse herrschte an der Fortbildung des Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern zum Vereinsrecht.
Großes Interesse herrschte an der Fortbildung des Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern zum Vereinsrecht.Foto: Landjugend
Knapp 40 junge Leute lauschten Ende April an der Schwäbischen Bauernschule aufmerksam den Referenten Kerstin Sohmer und Martin Klawitter vom Polizeipräsidium Konstanz sowie Dietmar Unterricker, Leiter der Kinder- und Jugendagentur ju-max vom Landratsamt Sigmaringen, beim Informationsabend „Handeln auf sicherem Grund – Unser Fest, unsere Regeln, unser Erfolg!" Gesetzeslage und Partypass Angefangen beim Gaststättengesetz, über das Jugend- und Jugendarbeitsschutzgesetz, bis hin zu den Themen Security-Einsatz, Jedermannsrechte und Hausrecht sowie Hausverbot, wurden alle wichtigen Punkte einer Veranstaltung beleuchtet und vorgestellt. Inklusive vieler Beispiele und Tipps für die Veranstalter. Auch der „PartyPass" und das Gütesiegel „FairFest"...
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