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Ammoniakverringerung nicht fachgerecht berechnet

Auflagen zur Luftreinhaltung korrigieren

Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat sich dafür ausgesprochen, den Agrarsektor im Rahmen der Reform der EU-Luftreinhaltungsvorschriften für den Zeitraum bis 2030 milder zu behandeln als bislang geplant.
Veröffentlicht am
In einer vergangene Woche angenommen Stellungnahme plädieren die Abgeordneten unter anderem dafür, die Aufnahme von Methan in den Geltungsbereich der sogenannten NEC-Richtlinie zu streichen und die vorgesehenen Verpflichtungen zur Senkung des Ammoniakausstoßes zu überarbeiten. Außerdem pocht der Ausschuss darauf, bisherige Leistungen des Agrarsektors zum Rückgang der Ammoniakemissionen anzuerkennen und sicherzustellen, dass Zielkonflikte mit dem Tierschutz vermieden werden. „Reduktionsverpflichtungen für Methan gibt es bereits im Zusammenhang mit den EU-Klimazielen", erklärte Berichterstatter Jan Huitema von den niederländischen Liberalen. Neue Ziele würden zur Überregulierung und ungerechtfertigten Belastungen für Nutztierhalter führen....
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