Meldepflicht Wirtschaftsdünger
Noch ein Bundesland
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Nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat nun auch Schleswig-Holstein eine elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger eingeführt. Dazu soll bei der Landwirtschaftskammer eine Datenbank eingerichtet werden. Alle Betriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Höfe verbringen, müssen dies der Datenbank melden. Das Ministerium will damit mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten. „Damit erhalten wir endlich einen Überblick über die Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein", erklärte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Das bringe Transparenz in die Problematik von zu hohem Gülleaufkommen.
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