Unter Umständen Pflicht zur Neuanlage von Dauergrünland
Untergrenze der EU
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Die vom Berliner Agrarressort vorgelegte Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zum Erhalt von Dauergrünland wurde dem Bundesrat zugeleitet. Im Mittelpunkt steht eine Anpassung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Im Detail geregelt wird die Umsetzung der EU-Vorgaben für den Fall, dass der Dauergrünlandteil in einem Bundesland um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Referenzanteil abnimmt. Laut Verordnung enden nicht genutzte Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland an dem Tag, an dem eine Verringerung des Dauergrünlandanteils um mehr als fünf Prozent im Bundesanzeiger bekanntmacht wird. Darüber hinaus wird eine generelle zeitliche Befristung der Umwandlungsgenehmigungen eingeführt. Sie laufen am folgenden Schlusstermin für...
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