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Erzeugergemeinschaft für Früh- und Spätkartoffeln

Neue Pflichten für Kartoffelanbauer

Die Mitglieder der Erzeugergemeinschaft für Früh- und Spätkartoffeln setzten sich auf ihrer Generalversammlung Mitte Feb- ruar in Ilsfeld mit den Themen Mindestlohn und Greening auseinander.
Veröffentlicht am
Wie Berndt Eckert von der LGG-Steuerberatungsgesellschaft ausführte, hat seit dem 1. Januar 2015 grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohnes von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Er machte deutlich, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, die für die Prüfung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, da es in Zukunft zu mehr Kontrollen kommen wird. Weitere Informationen zum Mindestlohn sind auf der Homepage www.zoll.de zu finden. Karl Wacker von der DSV-Saaten referierte zum „Zwischenfruchtanbau im Umfeld von Greening und Bodenfruchtbarkeit". Er gab einen Überblick zur Greening-Prämiengestaltung und ging auf...
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