Abzug erfolgt nun automatisch
Kirchensteuer auf Zinserträge
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Zum Stichtag 1. Januar 2015 wurde ein automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingerichtet. Die Kirchensteuer für Kapitalerträge wird wie bisher als Zuschlag zur Abgeltungsteuer erhoben. Seit 2009 werden Kapitalerträge grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert. Die Banken nehmen den Steuerabzug automatisch ohne weiteres Zutun der Steuerpflichtigen „an der Quelle" vor. Sie führen die Steuern an die Finanzverwaltung ab. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer abgegolten, das heißt die Steuerpflichtigen müssen die Kapitaleinkünfte nicht mehr in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dieses Verfahren wird nun auch für die Kirchensteuer auf besteuerte Kapitalerträge genutzt. Ab dem 1. Januar 2015 ist es...
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