Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutzmittel: Umgang mit neuen Mindestabständen

Mindestabstände

Im April 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die neuen Mindestabstände bekannt gegeben. Diese gelten bei Pflanzenschutzmittelanwendungen zum Schutz von unbeteiligten Personen, Umstehenden und Anwohnern.
Veröffentlicht am
Für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln gelten neue Regeln.
Für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln gelten neue Regeln.Foto: Minardi
Bei Flächenkulturen wurden sie von einem Meter auf zwei Meter und bei Raumkulturen von drei Meter auf fünf Meter erhöht. Die Abstände gelten auch für handgeführte Geräte wie Rückenspritzen oder Schlauchspritzen. Der Anwender auf Höhe des Mindestabstands darf nur Pflanzen jenseits des Mindestabstands behandeln, sodass die erste behandelbare Baumreihe bei einem Reihenabstand von 3 m in einem Abstand von mindestens 6,5 m zur angrenzenden Fläche stehen darf. Die Abstände gelten nicht für den Haus- und Kleingarten. Bei einzelnen Pflanzenschutzmitteln können über die Zulassung größere Abstände als Anwendungsbestimmung festgelegt werden. Neue EFSA-Leitlinie Grund für die neuen Mindestabstände war eine neue Leitlinie der European Food Safety...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.