Milchlieferverträge im Visier
Kartellamt: Nachhaltige Beruhigung des Wettbewerbs
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Sehr kritisch beurteilt das Bundeskartellamt wesentliche Inhalte der Milchlieferverträge zwischen den Milcherzeugern und den Molkereien. In einem Sachstandspapier stellt die Bonner Behörde fest, dass ihren Ermittlungen zufolge flächendeckend Lieferbedingungen mit einer Alleinbelieferungspflicht und langen Kündigungsfristen sowie einer nachträglichen Preisfestsetzung verwendet würden. Daraus resultiere eine nachhaltige Beruhigung des Wettbewerbsgeschehens. Kartellamtspräsident Andreas Mundt wies darauf hin, dass die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet würden, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Es gebe so gut wie keine Wechsel der Milchabnehmer. Ebenso weit verbreitet sei es, dass der Milchauszahlungspreis erst...
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