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Auch im Ausland Pflicht

QS-Vorgaben

Veröffentlicht am
Das ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss auch von ausländischen Systemteilnehmern der QS Qualität und Sicherheit GmbH umgesetzt werden. Der QS-Fachbeirat hat entschieden, dass die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes für alle QS-Teilnehmer im In- und Ausland gleichermaßen gelten müssen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Das betreffe sowohl Fleisch als auch Tiere, die aus dem Ausland über dort anerkannte Standards in das QS-System geliefert werden. Unbetäubt kastrierte Ferkel oder Mastschweine sowie deren Fleisch – beispielsweise aus den Niederlanden oder Dänemark – dürfen das QS-Siegel nicht mehr tragen. Laut QS können in ihrem System jedoch alle Verfahren zur...
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