Auch im Ausland Pflicht
QS-Vorgaben
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Das ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss auch von ausländischen Systemteilnehmern der QS Qualität und Sicherheit GmbH umgesetzt werden. Der QS-Fachbeirat hat entschieden, dass die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes für alle QS-Teilnehmer im In- und Ausland gleichermaßen gelten müssen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Das betreffe sowohl Fleisch als auch Tiere, die aus dem Ausland über dort anerkannte Standards in das QS-System geliefert werden. Unbetäubt kastrierte Ferkel oder Mastschweine sowie deren Fleisch – beispielsweise aus den Niederlanden oder Dänemark – dürfen das QS-Siegel nicht mehr tragen. Laut QS können in ihrem System jedoch alle Verfahren zur...
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