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LBV-Fachgruppe diskutiert Steuergesetze und Förderung

Betriebsprüfer haben Auge auf Pferdehalter

Ob es die Steuergrenze zwischen Landwirtschafts- oder Gewerbebetrieb oder die Fördermöglichkeiten für Investitionen in den Betrieb sind – Pensionspferdehalter müssen nicht nur Profis im Stall, sondern auch Könner im Büro sein. Das zeigte sich bei der jüngsten Mitgliederversammlung der im Landesbauernverband (LBV) organisierten Pensionspferdehalter am Dienstag dieser Woche in Denkendorf (Landkreis Esslingen).
Veröffentlicht am
Damit Pensionshöfe als landwirtschaftliche Betriebe anerkannt werden, müssen sie über eine eigene Futtergrundlage verfügen.
Damit Pensionshöfe als landwirtschaftliche Betriebe anerkannt werden, müssen sie über eine eigene Futtergrundlage verfügen.Castenoid/Fotolia.com (1), Ast (2)
Die Steuergesetze haben es in sich. Erst einmal nichts Neues, möchte man meinen. Doch wie so oft, steckt auch hier der Teufel im Detail. Nicht ohne Grund, wie Berndt Eckert, Steuerberater und Geschäftsführer der LGG Steuerberatungsgesellschaft jetzt vor den gut 30 Besuchern des Mitgliedertreffens der LBV-Fachgruppe deutlich machte: „Als Pensionspferdebetrieb bewegen Sie sich schnell an einer Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Gewerbe", erläuterte der Steuerexperte, „was folgenreich sein kann", wie er hinzu fügte. Denn wie der Pferdehof besteuert wird, hängt von der Einstufung des zuständigen Finanzamtes ab. Um bei der Einkommensteuer als Agrarbetrieb geführt zu werden, müssen beispielsweise folgende Voraussetzungen erfüllt sein...
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