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Beschluss durch Bundesrat

Phosphorrückgewinnung

Künftig darf nur noch Klärschlamm aus kleineren Anlagen in ländlichen Gebieten unmittelbar auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss, da mit dieser Entscheidung ein endlicher Nährstoff für die Landwirtschaft gesichert wird.
Veröffentlicht am
Aus dem Großteil des in Deutschland anfallenden Klärschlamms muss künftig der Phosphor zurückgewonnen werden. Der Bundesrat stimmte der Novelle der Klärschlammverordnung nach Maßgabe von 30 Änderungen zu. Die neue Verordnung, die von der Bundesregierung noch verkündet werden muss, verpflichtet größere Kommunen, nach einer Übergangszeit, ihre Kläranlagen entsprechend auszurüsten. Auf landwirtschaftliche Flächen darf in Zukunft nur noch Klärschlamm aus kleineren Abwasserbehandlungsanlagen unmittelbar aufgebracht werden. Unter diese Regelung fallen vorwiegend Kommunen in ländlichen Regionen. Voraussetzung ist die Einhaltung hoher Anforderungen an die Qualität der Klärschlämme und deren Schadstoffgehalte. Der Deutsche Bauernverband (DBV)...
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